PRIVATHAFTPFLICHT

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist einem Mitmenschen ein Schaden entstanden bei dem eine Entschuldigung nicht mehr ausreicht. Die private Haftpflichtversicherung ist eine der günstigsten und sinnvollsten Absicherungen. Je nach Höhe des Schadens zählt die Privathaftpflicht zum Schutz der Existenzabsicherung.

Schützen Sie sich und Ihre Familie!

In der Regel heißt es, wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür geradestehen und den Schaden ersetzen.

Bereits kleine Schäden, wie ein Rotweinfleck auf dem Sofa des Nachbarn, die sehr ärgerlich sind, können Schäden existenzbedrohend werden, wenn zum Beispiel Personen schwerwiegend verletzt werden. Jahrelange Kosten für Pflege und Behandlungen können bis in die Millionen gehen … Daher sind Sie mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.

Das bekannteste Beispiel ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.

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Gemäß § 823 des BGB haftet jeder mit seinem kompletten Vermögen für den Schaden, den er anderen zufügt. Und das im Zweifel ein Leben lang.
Die Privathaft­pflicht übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe.
Dabei sind alle Handlungen des Versicherungs­nehmers als Privat­person versichert. Berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.

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Der Versicherungs­schutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst und individuell.

Bei einem Familien­vertrag sind immer der Versicherungs­nehmer, der Lebenspartner und die Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungs­nehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflicht­versicherung so lange mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erst­studium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
Mit­versichert sind auch Kaninchen, Meer­schweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere. Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert sein, sofern sie als Luxus­tiere ohne land­wirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

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Kinder sind generell erst ab einem Alter von sieben Jahren deliktfähig, im Straßen­verkehr sogar erst mit zehn Jahren.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungs­grundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungs­nehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat.

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